Wir sind durch unsere langjährige Erfahrung ein qualitativ hochwertiger und kompetenter Anbieter des Rehabilitations- und Gesundheitssport. Unsere Stärke ist die qualifizierte Betreuung der Mitglieder durch ausgebildete Fachübungsleiter als auch Sport- und Gymnastiklehrer. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind unsere Trainer stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkassen.
Die wichtigsten Informationen:
Der Rehabilitationssport bzw. das Funktionstraining muss nach Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse innerhalb von drei Monaten begonnen werden. Bei einer Unterbrechung von länger als sechs Wochen wird die Verordnung mit dem Kostenträger abgerechnet. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann der Rehabilitationssport bzw. das Funktionstraining auch nach einer längeren Pause weitergeführt werden. Dies sollte mit der Krankenkasse vorher abgestimmt werden.
Die Originalverordnung verbleibt in der Geschäftsstelle. Eine Kopie der Verordnung wird beim ersten Besuch in der Reha- oder Funktionsgruppe beim Trainer abgegeben. Die Teilnahme wird durch eine Unterschrift dokumentiert und nachgewiesen. Die Abrechnung der Verordnung erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraums oder Erreichen der verordneten Einheiten direkt mit dem Kostenträger durch den Verein.
Privatkrankenversicherte erhalten von uns eine Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass wir die Rechnungen aufgrund der gültigen Abrechnungssätze der gesetzlichen Ersatzkassen erstellen und diese Abrechnungssätze variieren. Informationen erhalten Sie dazu in unserer Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich. Durch den Vereinsbeitrag tragen Sie jedoch aktiv dazu bei, dass die Sportangebote im allgemeinen Rehabilitationssport jeweils 15 Minuten länger durchgeführt werden können, als von den Kostenträgern bezuschusst wird.
Des Weiteren können Sie als Mitglied von den weiteren Sportangeboten und Geselligkeiten rund um das Vereinsleben profitieren!
Nach Ablauf der Erstverordnung besteht die Möglichkeit, mit einer Folgeverordnung weiterhin in der Reha- oder Funktionsgruppe zu bleiben. Sollte es keine weitere Verordnung geben, stehen Ihnen für einen Zusatzbeitrag die Fitness- und Gesundheitskurse zur Verfügung. Ein weiteres Angebot für Mitglieder stellt das Gerätetraining im vereinseigenem Sportzentrum dar. Unsere Gerätetrainer mit dem Schwerpunkt Rehabilitation erstellen einen individuellen Trainingsplan. Dieser sollte alle zehn bis zwölf Wochen in einem Folgeplantermin überarbeitet werden.
Sollten nach Ablauf der Verordnung keine Aktivitäten mehr im Verein wahrgenommen werden, ist die schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Mitgliedsbeitrag als auch für einen eventuellen Zusatzbeitrag!
In unserer Geschäftsstelle sind wir bei Fragen zur ärztlichen Verordnung und zu weiteren Sportangeboten zu unseren Öffnungszeiten persönlich ansprechbar oder unter 05021 14311 oder per E-Mail an info@mtvnienburg.de erreichbar.